Eine Photovoltaik-Anlagen ist für Immobilienbesitzer*innen eine renditestarke, sichere und nachhaltige Anlage.
Gerade ein hoher Anteil der Eigennutzung des erzeugten Solarstroms verbessert die Wirtschaftlichkeit. Die für 20 Jahre festgeschriebene Einspeisevergütung sinkt zwar ständig, bei einem hohen Eigenbedarf bringt eine Solaranlage neben dem Beitrag zum Umweltschutz auch eine hohe finanzielle Rendite.

Wichtig dabei ist, die steuerlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um durch PV-Strom auch noch Steuern zu sparen.

Jede(r) Eigentümer*in wird durch die Einspeisung des Stroms ins Netz steuerlich zur Unternehmer*in, auch wenn man sonst angestellt tätig ist.

Daher muss eventuell auf Abschreibungsregeln und Umsatzsteuererklärung geachtet werden. 
Aber keine Angst, das Team von Moin Solar steht im Ammerland, Friesland und Oldenburg beratend beiseite.

Die einfachste Lösung ist die Anmeldung als Kleinunternehmer*in.
Dann muss man sich nicht mit der Umsatzsteuer beschäftigen, kann sich aber auch nicht die Mehrwertsteuer bei der Anschaffung der Anlage zurückholen. Diese macht bei einer PV-Anlage im Wert von 15.000 € netto fast 3.000 € aus. Dafür lohnt sich ein wenig Aufwand:

Wenn man im Jahr der Inbetriebnahme die Summe in die Umsatzsteuervoranmeldung einträgt, wird diese Vorsteuer in einer Summe erstattet. Dafür muss die Rechnung für die Solarstrom-Anlage zwingend auf den Namen der Betreiberin / des Betreibers ausgestellt sein.

Die Voranmeldungen müssen für zwei Jahre quartalsweise abgegeben werden, jährlich muss eine Umsatzsteuererklärung erfolgen. 

Schon mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung sollte die PV-Anlage “aktiviert” werden, sie wird dem Betriebsvermögen zugeordnet.

Zu beachten ist, dass bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung für den erzeugten Strom Mehrwertsteuer gezahlt werden muss.
Auf den Eigenverbrauch sind 19 % zu leisten, basierend auf den eigenen Strompreisen.
Berechnung: kWh Selbstverbrauch * Nettostrompreis *0,19.

Die Steuer auf den eingespeisten Strom ist dagegen ein durchlaufender Posten, sie wird vom Netzbetreiber erhoben und an das Finanzamt durchgereicht.

Bei Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 10 kW gibt es eine Vereinfachung bei der Einkommenssteuer:

Die Einnahmen müssen seit einer Bekanntmachung vom Bundesfinanzministerium nicht mehr versteuert werden.  Dann entfällt die Einnahmenüberschussrechnung, es können aber auch keine Abschreibungen oder Kosten mehr angerechnet werden.

Wie die Betriebseinnahmen in der Einnahmenüberschussrechnung bei größeren Anlagen berücksichtigt werden und was ein Investitionsabzugsbetrag ist, erläutern wir in einem zukünftigen Beitrag.

Auch die Anschaffung eines Stromspeichers kann steuerliche Auswirkungen haben. Die Vorsteuer kann beim gleichzeitigen Kauf mit der PV-Anlage erstattet werden.
Die Berücksichtigung  bei der Einkommenssteuer ist zu erfolgen, wenn nicht aufgrund der Neuregelung auf eine Einnahmenüberschussrechnung bei Kleinanlagen verzichtet wird. Dabei ist auch die Anschlussart relevant. Mehr dazu demnächst.

Wird ein AC-Speicher nachträglich zur Erhöhung des Eigenverbrauches installiert, erfolgt keine Berücksichtigung.

Im sechsten Jahr, also frühestens nach 60 Monaten, kann man mit seiner Photovoltaik-Anlage in die Kleinunternehmerregelung wechseln, die Umsatzsteuerpflicht entfällt.

Eine Anmeldung der PV-Anlage erfolgt über das Portal ELSTER oder über ein Formular, das an das Finanzamt geschickt werden muss. Es ist auf der Seite Landesamtes für Steuern zu finden.

Dabei wird auch angegeben, ob man sich für die Kleinunternehmerregelung oder die Umsatzsteuerabrechnung entscheidet. Wer sich für letzteres entscheidet, sollte die Istversteuerung wählen. Bei ihr geht man entgegen der Sollversteuerung nicht in Vorleistung.

Vom Finanzamt erhält man nach Anmeldung die Steuernummer für den Betrieb der Solaranlage, die dem Netzbetreiber mitzuteilen ist. 

Weitere Informationen auf der Seite der Stiftung Warentest.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Moin Solar – Photovoltaikanlagen aus Westerstede für das Ammerland, Oldenburg & Friesland.


Kontakt

Consent Management Platform von Real Cookie Banner