Wir bieten unsere Photovoltaik-Anlagen auch in Oldenburg im Full Service an. Unser Standort in Westerstede / Ammerland ist in unmittelbarer Nähe.

Oldenburg hat für PV-Anlagen ein städtisches Förderprogramm aufgelegt, um den Einsatz von Solarstrom zu fördern.

Hier ein Auszug aus dem Programm:

Das Förderprogramm
Das städtische Förderprogramm zur Errichtung von Photovoltaikanlagen bietet Barzuschüsse bei der Finanzierung einer Solarstromanlage. Förderfähig ist die Errichtung von Photovoltaik mit einer elektrischen Leistung von 3 bis 35 Kilowatt Spitzenleistung auf und an Gebäuden im Gebiet der Stadt Oldenburg, sowie kleine Balkonmodule mit einer Leistung bis 600 Watt.

Wie sieht die Förderung aus?

Gestaffelte Fördersätze für Anlagen bis zu 35 Kilowatt Spitzenleistung (kWp)
Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von

  • 3 bis 10 Kilowatt Spitzenleistung (kWp) werden bis 10 kWp mit 150 Euro pro volle kWp gefördert. Eine 10 kWp große Anlage wird mit 1.500 Euro gefördert.
  • 11 bis 20 Kilowatt Spitzenleistung (kWp) werden im Leistungsbereich 3 bis 10 kWp mit 150 Euro pro volle kWp gefördert und im Leistungsbereich 11 bis 20 mit 125 Euro pro volle kWp gefördert. Eine 20 kWp große Anlage wird mit 2.750 Euro gefördert.
  • 21 bis 35 Kilowatt Spitzenleistung werden im Leistungsbereich 3 bis 10 kWp mit 150 Euro pro volle Kilowatt-Spitzenleistung gefördert, im Leistungsbereich 11 bis 20 kWp mit 125 Euro pro volle kWp gefördert und im Leistungsbereich 21 bis 35 kWp mit 100 Euro pro volle kWp gefördert. Eine 35 kWp große Anlage wird mit 4.250 Euro gefördert.

Weiter:
Energieeinsparung und Klimaschutz stellen für die Stadt Oldenburg eine zentrale umweltpolitische Aufgabe dar. Die Photovoltaik stellt eine besonders effiziente und umweltentlastende Form der Energiebereitstellung dar. Ziel dieser Zuschussrichtlinie ist Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss
zu dem Bau, beziehungsweise zum Weiterbetrieb einer Solarstromanlage zu motivieren.

Die Förderung wird dort gezahlt, wo keine rechtliche Pflicht zur Installation besteht. Antragsberechtigt sind als Gebäudeeigentümer natürliche und juristische Personen des Privatrechts.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Weitere Details und der Antrag sind zu finden unter:
Förderprogramm Oldenburg


Weitere Förderprogramme

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