FAQ

Häufig gestellte Fragen bekommen Sie hier beantwortet. Sollte Ihre persönliche Frage nicht dabei sein, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Photovoltaik Ammerland

Wirtschaftlichkeitsberechnung

1. Worauf sollte bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung geachtet werden?
  • Leistungsminderung (Garantie)
  • Strompreissteigerungen
  • Wirkungsgrad Speicher
  • Einspeisevergütung 
  • EEG Umlage
  • Autarkie anhand PV Sol
  • Stromverbrauch aktuell
  • Zukünftig mit E-Auto
2. Ab wann wird die Einspeisevergütung ausgezahlt und wie hoch ist die Abschlagszahlung?

Die Einseisevergütung wird nach aktueller Erfahrung ca. 4 Monate nach der Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber gezahlt. 

Die Höhe der Abschlagszahlung wird durch den Netzbetreiber festgelegt und ist nach meiner Erfahrung geringer als die eigene Schätzung. Allerdings gleicht Sie dies dann mit der ersten Jahresabrechnung wieder aus und zu wenig bezahlte Vergütungen werden nachvergütet.

3. Bekomme ich die Umsatzsteuer für die Anschaffung der Photovoltaikanlage vom Finanzamt erstattet?

Wenn du dich für die Regelbesteuerung entscheidest, dann bist du verpflichtet eine Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen und kannst dir in diesem Zuge die Umsatzsteuer von den Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage erstatten lassen.

 

Ab dem 01.01.2023 entfällt voraussichtlich die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen komplett, so dass man auch keine Erstattung mehr benötigt.

4. Ab welcher Anlagengröße muss man eine EEG Umlage auf den erzeugten Strom bezahlt werden?

Seit dem 01.07.2022 ist die EEG Umlage entfallen und muss nicht mehr gezahlt werden.

5. Kann man den Wärmepumpentarif in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage weiterhin nutzen?

Die Photovoltaikanlage kann immer nur auf einem Stromzähler betrieben werden, so dass man den Wärmepumpenzähler entweder entfernt und dann auf den Wärmepumpentarif verzichtet oder aber die beiden Zähler zusammenlegt und dann auch den Strom aus der Photovoltaikanlage für die Wärmepumpe mit nutzt.

In diesem Fall würde man sich auch die Grundgebühr für den zusätzlichen Wärmepumpenzähler sparen.

Zudem kann man dadurch den Eigenverbrauch erhöhen und die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage verbessert sich.

Durch die Steuerung der Wärmepumpe lässt sich in den meisten Fällen erreichen, dass diese möglichst wenig nachts läuft. Dadurch lässt sich der Eigenverbrauch weiter erhöhen.

In der Regel wird auf den zweiten Zähler verzichtet und dadurch eine höhere Wirtschaftlichkeit erreicht.

Sektorenkopplung (Überschussnutzung)

1. Wallbox Überschussladen

Wenn ein Elektroauto vorhanden ist, dann ist das Überschussladen sinnvoll, da man dadurch das Auto mit fast ausschließlich Strom aus der Photovoltaikanlage laden kann. (Zumindest im Sommer und wenn das E-Auto zuhause ist).

Eine Wallbox kann in Verbindung mit einer openWB Standalone zum PV Überschussladen genutzt werden. Dies funktioniert bei verschiedenen Wallboxmodellen. U.a. auch bei der Q.Cells Q.Home Edrive.

Auch der Wechselrichter muss dafür geeignet sein. Mit den Wechselrichtern von Sungrow lässt sich dies in Verbindung mit der openWB Standalone und den QCells QHome Edrive Wallboxen sehr gut und einfach nutzen.

2. Heizstab Überschussabnahme

Die Wärmeerzeugung mit einem Heizstab ist nur dann sinnvoll, wenn eine Gasheizung ohne Solarthermie vorhanden ist, da die Solarthermie ansonsten immer ausreichend Wärme generiert, wenn die Sonne scheint. Eine PV Anlage hat den Strom auch nur dann zur Verfügung, wenn die Sonne scheint.

3. Brauchwasserwärmepumpe

Mit einer Brauchwasserwärmepumpe die in Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage betrieben wird können bis zu 70 % der Energie eingespart werden, verglichen mit einer Warmwassererwärmung via Heizung.

Brauchwasserwärmepumpen sind deutlich effizienter als Heizstäbe und ziehen zusätzlich Energie aus der Umgebungsluft. Z.B. im Winter von der Gasheizung oder auch von der Waschmaschine, dem Trockner oder dem Gefrierschrank.

Wechselrichter

1. Was für eine Funktion hat der Wechselrichter?

Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom (DC) von den Solarmodulen in Wechselstrom (AC) um.

Der Wechselstrom ist der nutzbare Strom im Haus.

Für einen Speicher oder auch ein E-Auto kann wiederum der Gleichstrom verwendet werden.

2. Welche Arten von Wechselrichtern gibt es?

Es gibt zwei Arten von Wechselrichtern.

Wechselrichter ohne Hybrid:

Bei diesen Standardwechselrichtern handelt es sich um Wechselrichter die den Gleichstrom in Wechselstrom wandeln.

Hybrid Wechselrichter:

Diese Wechselrichter können einen Speicher anbinden, der dann direkt mit DC Strom versorgt wird. Dadurch spart man sich eine Umwandlung. 

Zudem könnten Hybrid Wechselrichter auch Wärmepumpe oder andere Verbraucher direkt ansteuern.

3. Wie wird eine Photovoltaikanlage überwacht und welche Informationen erhält man?

Jeder Wechselrichterhersteller hat eine Plattform auf der die Erzeugungsdaten des Wechselrichters dargestellt werden und ausgewertet werden können.

Dazu kann man entsprechende Energy Meter einsetzen, die dann neben dem erzeugten Strom auch noch den Hausverbrauch und die Einspeisemenge erfassen.

Zudem dient das Portal zur Überwachung und Fernwartung der Anlagen durch den Installateur.

 

4. Warum sollte man immer ein Energy Meter zusammen mit dem Wechselrichter installieren?

Das Energy Meter zeigt den Hausverbrauch, den Netzbezug und die Einspeisemenge an und dadurch kann man besser steuern, wann man den Strom nutzen möchte.

Um Überschussladen zu nutzen ist ein Energy Meter auch Voraussetzung, da der aktuelle Hausverbrauch dafür notwendig ist.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist, dass man mit dem Energy Meter die vorgegebene 70% Regelung des Netzbetreibers auf dynamisch einstellen kann. Das bedeutet, dass die maximale Einspeisemenge bei 70% eingestellt wird. Ohne Energy Meter wird die maximale Leistung der Photovoltaikanlage auf 70% eingestellt.

Die 70% Regelung fällt ab 01.01.2023 weg und auf Antrag können auch bereits jetzt bestehende Anlagen von der 70% Regelung befreit werden.

 

Monitoring

1. kostenfreie Monitoringsoftware

Bei der Monitoringsoftware handelt es sich um eine kostenfreie Cloudsoftware, die vom Hersteller bereitgestellt wird.

In dieser wird der Stromfluss anschaulich und durch verschiedene Diagramme dargestellt, um einen guten Überblick zu geben.

Die Daten werden in der Regel alle 5 Minuten aktualisiert.

Es gibt aber keinen Anspruch auf diese Software und auch keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten. Der Hersteller gibt sich aber natürlich alle Mühe, damit die Plattform die richtigen Daten enthält. (Wie wir alle wissen, ist Software aber sehr komplex und es kann ab und an auch zu Darstellungsfehlern kommen.)

Die Erzeugungsdaten können notfalls direkt lokal im Wechselrichter abgerufen werden und der geeichte Stromzähler vom Messstellenbetreiber gibt die entsprechenden Verbräuche wieder, die auch für die Abrechnungen relevant sind.

Sollte die kostenfreie Software dir nicht genügen, gibt es spezielle kostenpflichtige Software die aber zusätzlich bezahlt und installiert (eingebunden) werden muss.

Wir haben keinen Zugriff auf die Darstellung der Daten, sondern nur auf die Übersicht und die Einstellungen der Anlagen.

2. Darstellung

Die Darstellung des Stromflusses (oben in der App) wird immer in einer Momentaufnahme dargestellt, da es sich nicht um keine Echtzeitdarstellung handelt. Dadurch kann es dazu kommen, dass die Werte nicht schnell genau richtig dargestellt werden.

Durch lange Datenwege und eine Übertragung in die Cloud ist eine Echtzeitdarstellung nicht möglich. 

Allerdings sucht sich der Strom immer den richtigen und optimalen Weg, so dass die Verteilung der erzeugten Menge in der Regel richtig ist.

Unten in der Übersicht werden diese in der Regel richtig dargestellt und auch die Diagramme enthalten die richtigen Werte.

(alle Werte sind nicht geeicht)

3. Kein Mangel

Eine fehlerhafte Darstellung der iSolarCloud ist kein Mangel an der Photovoltaikanlage. 

Wir haben keinerlei Einfluss auf die Software und können beim Hersteller nur Anregungen zur Verbesserung geben, aber keine eigenen Änderungen vornehmen.

Ist eine andere oder genauere Darstellung gewünscht, so ist auf ein kostenpflichtiges System umzustellen.

Solarmodule

1. Wie lange haben die Solarmodule Garantie?

Die Solarmodule von QCells haben immer eine Leistungsgarantie von 25 Jahren. Das ist auch der Standard bei den meisten Herstellern.

Bei der Produktgarantie unterscheidet sich QCells von anderen Herstellern, da die Fullblack Module 25 Jahre Produktgarantie haben.

Die Jinko Fullblack Module haben sogar eine Produktgarantie von 30 Jahren.

2. Warum besteht bei Solarmodulen von QCells keine Brandgefahr?

QCells entfernt sogenannte Hotspots aus seinen Modulen, da Hanwha QCells als einziges Photovoltaikunternehmen beschädigte Batterien auf der ganzen Linie überprüft und somit den Systembetreibern dauerhafte Sicherheit bieten kann.

Weitere Informationen findest du in unserem Blogbeitrag.

Brandgefahr durch PV-Anlagen? – MOIN SOLAR

3. Welche Zertifizierungen bieten QCells Solarmodule?
4. Gibt es bei QCells schwarze Module?

Ja, die sogenannten Full-black Module bietet auch QCells an. 

In den meisten Fällen montieren wir die Full-black Module, da diese eine sehr hochwertige und dezente Optik geben.

5. Gibt es Leistungsunterschiede zwischen Fullblack Modulen und Modulen mit silberner Unterfolie?

Ja, die Fullblack Module haben auf die gleiche Fläche etwas weniger Leistung.

Dies hängt mit dem Wirkungsgrad zusammen, da die silberne Folie etwas besser das Licht reflektiert und somit mehr Leistung erzeugen kann. 

Die Unterschiede liegen bei 15 bis 20wp pro Modul.

Bei einem Einfamilienhaus ist die Differenz nicht ausschlaggebend.

Batteriespeicher

1. Wie lange ist die Lebensdauer eines Batteriespeichers? (Stand Januar 2021)

Die Lebensdauer eines Batteriespeichers beträgt aktuell zwischen 10 – 15 Jahren. Danach muss der Speicher erneuert werden.

2. Wie viel höher ist der Autarkiegrad mit einem Speicher?

Mit einem Speicher lässt sich der Autarkiegrad in der Regel um ca. 30% auf 60% – 80% Autarkie steigern.

3. Ist ein Speicher zum Laden des E-Autos sinnvoll?

In der Regel nicht, da man dann einen so großen Speicher benötigt, der das E-Auto lädt, dass es nicht wirtschaftlich ist.

Ein Speicher dient dazu den Strombedarf in der Nacht abzudecken und eventuelle Spitzen am Tag abzufangen.

4. Wozu ist ein Speicher geeignet?

Der Speicher soll dazu dienen den Nacht- und Abendverbrauch mit abzudecken.

Zum Laden eines E-Autos ist ein Hausspeichere in der Regel deutlich zu klein.

Wallboxen (E-Auto Ladestationen)

1. Müssen Wallboxen angemeldet werden?

Ja, jede Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Egal ob diese eine Leistung von 11 KW oder 22 KW hat.

Im Ammerland, Friesland, Ostfriesland und Oldenburg ist in der Regel die EWE Netz der zuständige Netzbetreiber.

Eine Anmeldung Online unter:

Elektromobilität | EWE NETZ GmbH (ewe-netz.de)

2. Brauche ich ein Kabel an der Wallbox oder reicht es aus, wenn die Wallbox einen Typ 2 Stecker hat?

Im Normalfall ist bei dem E-Auto ein Ladekabel vorhanden. Bei einigen Hybridfahrzeugen kann es sein, dass man nur ein Kabel für eine Schuko Steckdose bekommt und muss dann ein zusätzliches Kabel kaufen, falls die Wallbox kein eigenes Kabel hat.

Allerdings benötigt man in der Regel sowieso ein Kabel für unterwegs, um an öffentlichen Ladesäulen nachtanken zu können.

3. Wie viel Leistung darf eine KfW geförderte Wallbox maximal abrufen?

Um die Netzstabilität zu gewährleisten darf eine Wallbox nur maximal 11 KW abrufen.

4. Ist PV Überschussladen bei einer Wallbox wichtig?

Das kommt immer auf die Gegebenheiten an und lässt sich nicht pauschal beantworten.

  • Wenn das Fahrzeug zum Beispiel nur abends zuhause steht, dann bringt einem das PV Überschussladen der Wallbox nichts.
  • Wenn man das PV Überschussladen oft nutzen kann, dann könnte sich die Investition eventuell lohnen. 
  • Allerdings kann auch die manuelle Bedienung bzw. Aktivierung zu einem guten Ladeergebnis mit einem hohen Eigenanteil an Strom führen.

Wichtig ist dabei die persönliche Situation zu beurteilen und dann zu entscheiden was einem wichtig ist.

PV Überschussladen gibt es in verschiedenen Varianten.

  1. Start des Ladevorgangs, wenn ausreichend Strom auf dem Dach verfügbar ist
  2. Start des Ladens, wenn der Hausverbrauch abgedeckt ist und dann noch genügend Strom für das Auto zur Verfügung steht

Bei einer reinen wirtschaftlichen Betrachtung wird oftmals eine günstigere Wallbox vorteilhafter sein.

5. Kann die Wallbox von QCells PV Überschussladen?

Die Wallbox von QCells kann kein PV Überschussladen, allerdings ist dies mit der openWB Standalone Lösung kostengünstig realisierbar.

Diese erlaubt die Anbindung an die QCells Wallbox oder auch an zwei Wallboxen.

6. Wie kann man das Laden eines Firmenfahrzeugs zuhause abrechnen?

Für das Abrechnen des Stroms vom Tanken eines Firmenwagen gibt es mehrere Möglichkeiten.

  1. Der Arbeitgeber stellt keine Lademöglichkeit zur Verfügung. In dem Fall kann man einen Pauschalbetrag in Anspruch nehmen. Dann beträgt diese Pauschale bei reinen E-Autos 70 € pro Monat und bei Hybridfahrzeugen 35 € pro Monat.
  2. Der Arbeitgeber stellt eine Lademöglichkeit zur Verfügung, die zeitweise nutzbar ist und man zusätzlich die Ladestation zuhause nutzt. In dem Fall kann man einen Pauschalbetrag in Anspruch nehmen. Die Pauschale bei reinen E-Autos 30 € pro Monat und bei Hybridfahrzeugen 15 € pro Monat.
  3. Man rechnet die geladenen Kilowatt mit dem Arbeitgeber ab. Dafür ist dann allerdings ein geeichter MID Zähler notwendig. Die entsprechenden Wallboxen sind in der Regel recht teuer.

Durch eine Photovoltaikanlage lässt sich sogar die Rendite noch ein wenig erhöhen, wenn man diesen Strom nutzt und die Pauschale erhält. Natürlich ist das von mehreren Faktoren wie Ladezeit und benötigte Strommenge abhängig.

Anmeldungen und Inbetriebnahme

1. Welche Anmeldungen sind bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage notwendig?
  • Anmeldung Netzbetreiber
  • Anmeldung Marktstammdatenregister
  • Anmeldung eines Ladepunktes beim Netzbetreiber
  • Beantragung Steuernummer (ELSTER)
2. Wann erfolgt die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage?

Durch eine Neuregelung können PV-Anlagen bis 30 kwp sofort durch den Installateur in Betrieb genommen werden. Dadurch entfällt die Wartezeit des Kunden.

Voraussetzung ist ein bereits vorhandener Zweirichtungszähler.

Bei Anlagen über 30 kwp erfolgt die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber. Da ist die Bearbeitungszeit dann abhängig vom Netzbetreiber und auch mehrere Monate dauern.

3. Was ist eine vergütungstechnische Inbetriebnahme und warum ist diese wichtig?

Die vergütungstechnische Inbetriebnahme ist der Zeitpunkt an dem die Solarmodule und der Wechselrichter an Ihrem vorgesehen Standort montiert wurden und betriebsbereit eingerichtet sind.

Dies ist in der Regel kurz nach der Montage der Solarmodule und der elektrischen Installation der Fall.

Die vergütungstechnische Inbetriebnahme setzt den Zeitpunkt für die Einspeisevergütung fest, da dieser in der Regel jeden Monat sinkt, bekommt man über die nächsten 20 Jahre eine höhere Einspeisevergütung, je früher die vergütungstechnische Inbetriebnahme stattfinden kann.

4. Ist eine Gewerbeanmeldung notwendig?

Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel bei Anlagen die auf einem Einfamilienhaus nicht notwendig.

Die Photovoltaikanlage muss nur beim Finanzamt angemeldet werden und man erhält eine eigene Steuernummer.

Steuern

1. Welche Steuerarten sind bei einer Photovoltaikanlage betroffen?
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer (nur bei größeren Anlagen)
  • Einkommenssteuer
2. Einkommenssteuer

Bei Anlagen unter 30 kwp besteht auf Antrag ein Wahlrecht zur Einkommenssteuerpflicht für Photovoltaikanlagen bis 30 kwp.

Der Gewinn für die Einkommenssteuer wird aus folgenden Erträgen der Photovoltaikanlage ermittelt.

  • Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung wird für den überschüssigen Strom der ins Netz vom Netzbetreiber gezahlt und der Betrag pro kwh ist für 20 Jahre festgelegt.

  • Eigenverbrauch des erzeugten Stroms

Der Eigenverbrauch muss auch versteuert werden. Dafür kann man am besten die Herstellungskosten des Stroms ansetzen. Diese ergeben sich aus der erzeugten Gesamtstrommenge und den Kosten für die Photovoltaikanlage (u.a. Abschreibung, Steuerberater, Versicherung)

 Voraussichtlich ab 01.01.2023 entfällt die Einkommenssteuer auf Photovoltaikanlagen bis 30 kwp, so dass es dann aber auch kein Wahlrecht mehr gibt.

(dies ist keine steuerliche Beratung. Bitte frage hierzu deinen Steuerberater)

3. Umsatzsteuer

Mit einer Photovoltaikanlage wird man Unternehmer, da diese steuerrechtlich ein Unternehmen darstellt. Daher hat man die Auswahl zwischen der Regelbesteuerung und der Kleinunternehmerregelung. Da die Umsatzsteuer bei einer Photovoltaikanlage eine entsprechende Höhe hat lohnt es sich die Regelbesteuerung zu wählen und sich dadurch die Vorsteuer für den Kauf der Photovoltaikanlage zu ziehen.

  • Vorsteuer

Die Vorsteuer erhält man für die gezahlte Umsatzsteuer beim Kauf der Photovoltaikanlage vom Finanzamt über die Umsatzsteuervoranmeldung zurück. (nur wenn man die Regelbesteuerung gewählt hat)

  • Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer muss für die eingenommene Einspeisevergütung und für den Eigenverbrauch gezahlt werden. Beim Eigenverbrauch werden in der Regel die Herstellungskosten zu Grunde gelegt und daraus die Umsatzsteuer ermittelt.

  • Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss im ersten Jahr monatlich oder vierteljährlich durchgeführt werden. Den Melderhythmus legt das Finanzamt fest. Mit der Umsatzsteuervoranmeldung kann die Umsatzsteuer aus dem Kauf der Photovoltaikanlage zurückerstattet werden. Die Umsatzsteuer aus der Einspeisevergütung wird hingegen an das Finanzamt abgeführt.

Nach einem Jahr wird man in der Regel nur noch jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen, da der Betrag zu gering ist.

Nach 5 Jahren besteht dann die Möglichkeit, dass man in die Kleinunternehmerregelung wechselt. Dann muss keine Umsatzsteuer mehr abgeführt werden und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr durchgeführt werden.

Ab dem 6. Jahr reicht dann eine Einnahmen/Ausgaben Rechnung, um einen eventuellen Gewinn zu versteuern.

Ab dem 01.01.2023 entfällt voraussichtlich die Umsatzsteuer komplett.

(dies ist keine steuerliche Beratung. Bitte frage hierzu deinen Steuerberater)

4. Gewerbesteuer (nur für größere Anlagen)

Eine Gewerbesteuer fällt bei Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern in der Regel nicht an, da diese keinen steuerlichen Gewinn erzielen und zudem ein Freibetrag in Höhe von 24.500 € besteht, wenn dies als Einzelunternehmen geführt wird.

(dies ist keine steuerliche Beratung. Bitte frage hierzu deinen Steuerberater)

5. Steuernummer für Photovoltaikanlage

Für den Betrieb einer Photovoltaikanlage benötigt man eine eigene Steuernummer vom Finanzamt. Diese kann man beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Danach wird man aufgefordert einen Betriebserfassungsbogen auszufüllen.

Die dort einzutragenden Werte kann man der Wirtschaftlichkeitsberechnung entnehmen. In der Regel entsteht bei einer Photovoltaikanlage kein steuerlicher Gewinn, da die Abschreibungen und sonstigen Kosten dagegen stehen.

 

Ausnahme man geht direkt in die Kleinunternehmerregelung und verzichtet auf die Einkommenssteuererklärung für die Photovoltaikanlage.

Ab dem 01.01.2023 entfällt dann auch die Steuernummer für Anlagen unter 30 kwp.

 

(dies ist keine steuerliche Beratung. Bitte frage hierzu deinen Steuerberater)

Sonstiges

1. Ab wie viel Wohneinheiten lohnt sich Mieterstrom?

Aufgrund der Kosten für die Verwaltung und die entsprechenden Zähler lohnt sich Mieterstrom in der Regel erst ab 10 – 15 Wohneinheiten pro Gebäude bzw. pro Quartier?

Sobald es hier Neuigkeiten gibt und es sich auch bei kleineren Mehrfamilienhäusern oder sogar Einliegerwohnungen lohnt, werden wir dies selbstverständlich kommunizieren.

2. Wie versichere ich meine Photovoltaikanlage?

Es gibt zwei Möglichkeiten die Photovoltaikanlage zu versichern:

  1. Die Photovoltaikanlage wird in die Wohngebäudeversicherung mit aufgenommen. Dies ist in der Regel die günstigere Variante.
  2. Es wird eine eigene Versicherung für die Photovoltaikanlage abgeschlossen.
3. Welche Möglichkeiten gibt es für Ü20 Photovoltaikanlagen die aus der Einspeisevergütung herausgefallen sind?
  1. Die Photovoltaikanlage speist weiterhin voll ins Netz ein. Dafür gibt es dann aber nur noch den Marktpreis abzgl. Verwaltungebühren und somit nur noch ca. 1,8 Cent pro kwh.
  2. Die Photovoltaikanlage wird auf Eigennutzung mit Überschusseinspeisung umgestellt. Dafür muss das Messkonzept geändert werden und der Zählerschrank muss ein Stahlschrank mit HLS (Hauptleitungsschalter) sein und den Bestimmungen der TAB2000 entsprechen. Dann darf die PV Anlage auch an diesem Zählerschrank angeschlossen werden und eine Eigennutzung des Stroms wird möglich.
  3. Die Photovoltaikanlage wird demontiert und es wird eine leistungsstärkere, neue Photovoltaikanlage angeschafft. Dafür ist dann in der Regel auch ein neuer Zählerschrank notwendig. 
  4. Die Photovoltaikanlage wird auf Direktvermarktung umgestellt (in der Regel bei Anlagen ab 100 kwp und dadurch lässt sich der Marktpreis erzielen, der deutlich über der aktuellen Einspeisevergütung liegt.
4. Muss ich die Photovoltaikanlage beim Finanzamt anmelden?

Ja, die Photovoltaikanlage muss beim Finanzamt angemeldet werden und du erhältst eine eigene Steuernummer für die Photovoltaikanlage.

Du kannst dich zwischen zwei verschiedenen Besteuerungsmöglichkeiten entscheiden.

  • Regelbesteuerung
  • Kleinunternehmerregelgung
5. Was benötigt der Netzbetreiber um die Einspeisevergütung auszuzahlen?

Der Netzbetreiber benötigt die Steuernummer für die Photovoltaikanlage und zudem die Registrierung im Marktstammdatenregister und eine Bankverbindung.

6. Eigenverbrauch und Gesamtverbrauch ermitteln

Wie ermittel ich den Eigenverbrauch aus dem Strom der Photovoltaikanlage und wie ermittel ich den Gesamtverbrauch des Hauses.

Beispiel anhand eines Monats:

Eigenverbrauch:

Erzeugung aus der Photovoltaikanlage

(Zählerstand 2.8.0 Ende des Monats – Zählerstand 2.8.0 Anfang des Monats)

Gesamtverbrauch:

Erzeugung aus der Photovoltaikanlage

+

(Zählerstand 1.8.0 Ende des Monats – Zählerstand 1.8.0 Anfang des Monats)

(Zählerstand 2.8.0 Ende des Monats – Zählerstand 2.8.0 Anfang des Monats)

 

Für das Finanzamt sind die Zählerstände im Verteilerschrank relevant. Die Verbrauchsdaten aus der App sind keine geeichten Werte. 

Die Erzeugungsdaten können aber aus der Monitoringsoftware (z.B. iSolarCloud) entnommen werden.

Bei Photovoltaikanlagen, die bis 2022 errichtet wurden und in der Regelbesteuerung angemeldet sind, müssen diese Werte jährlich am 01.01. bzw. 31.12. erfasst werden.

 

Weitere wichtige Informationen

1. Worauf sollte bereits bei Baubeginn geachtet werden?
  • Leerrohre 
  • Potentialausgleich
  • Lüftungsrohre
  • Heizungsrohr
  • Solarthermie
  • Satellitenanlage
  • Sparrenabstände
  • Statik für PV
  • Platz für Wechselrichter
2. Was ist bei der Montage wichtig?
  • Kabelclips
  • UV beständige schwarze Kabelbinder
  • Dachdurchführung abkleben
  • Potentialausgleich an Montagesysten anbringen
  • Gerüst / Arbeitsbühne
  • Pro Sparren ein Dachhaken
  • Gerade Ausrichtung der Module
3. Welche Voraussetzungen muss der Zählerschrank für eine Photovoltaikanlage erfüllen?
  • SLS Schalter
  • Überspannungssschutz
  • APZ Feld
  • Hausanschluss muss zugänglich sein
  • PV Sicherung
  • Zählerschrank muss vorhanden sein
  • Wallbox 11 KW (16A Leitung)
4. Wie viel Grad die optimale Dachneigung?

Die optimale Dachneigung liegt in Deutschland bei 30 bis 35 Grad.

Allerdings ist bei einer Südausrichtung auch bei einer steileren Dachneigung der Ertrag sehr gut und weicht nur minimal ab.

Nach Osten oder Westen ausgerichtete Photovoltaikanlage erwirtschaften einen optimalen Ertrag je flacher der Neigungswinkel ist.

Flachdachsysteme sind in der Regel daher nach Ost und West ausgerichtet und haben einen Neigungswinkel von 10 Grad.

5. Wie groß muss die Freifläche vor dem Zählerschrank sein?

Das Ablesefenster des Zählers muss mindestens in einer Höhe von 0,80m angebracht werden und darf nicht höher als 1,80m betragen.

Beim Zählerschrank muss eine Freifläche gewährleistet sein, die wiederum eine Tiefe von mindestens 1,20m und eine Höhe von mindestens 1,80m hat.

6. Warum kann ein Ost-West Flachdachsystem vorteilhafter sein?

Ein Ost-West Flachdachsystem hat den Nachteil, dass es die Sonne bei Ihrem Höchststand im Süden nicht vollständig einfangen kann und dadurch Ertragsverluste zwischen 1,5% bis 7% im Gegensatz zu einem Süd Flachdachsystem entstehen.

Allerdings muss man bei einem Süd Flachdachsystem beachten,dass dieses deutlich mehr Platz benötigt, da man die Verschattung berücksichtigen muss, die durch das Solarmodul entsteht. Eine Ost-West gerichtete Anlage hat keine Verschattung durch die eigenen Module.

Somit kann durch eine größe Anlagengröße ein insgesamt höherer Ertrag erzielt werden und bei einer größeren Anlagen reduzieren sich auch die Kosten für die Elektrik pro kwp, da sich diese bei einer höheren Anlagenleistung nicht erhöhen. (außer die Anlage ist viel größer geplant und es entstehen andere Anforderungen, was bei Einfamilienhäusern in der Regel nicht der Fall ist)

7. Warum ist die Nutzung der PV Anlage nur für einen Zähler möglich?

Die Photovoltaikanlage kann nur einen Zähler gleichzeitig nutzen, da hinter jedem Zähler ein eigener Stromkreis liegt.

Um die PV Anlage vollständig zu nutzen, können mehrere Zähler zusammengelegt werden, wenn dies gewünscht ist.

Das ist vor allem bei Wärmepumpen sehr sinnvoll, kann aber auch für Einliegerwohnungen oder Ferienwohnungen interessant sein.

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