Um die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen, muss mindestens 10% des erzeugten Stroms in das Netz eingespeist werden.

Ansonsten wird unterstellt, dass es sich nicht um einen Gewerbebetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht handelt und dadurch wird die Umsatzsteuer für die Photovoltaikanlage nicht erstattet.

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