Der Strom aus Photovoltaikanlagen wird über die Einspeisevergütung des „Erneuerbare-Energien-Gesetz„, kurz EEG gefördert. Es wird eine festgelegte Vergütung für eingespeisten Solarstrom über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Die Erlöse einer Photovoltaikanlage können so gut kalkuliert werden.

Auch wenn ein verstärkter Ausbau von Photovoltaik zum Erreichen der Klimaziele unausweichlich ist, sinken auch in der Neuauflage des EEG weiter die Einspeisevergütungen.

Um sich eine möglichst hohe Vergütung zu sichern, sollte man auch bei diesem Winterwetter die schnellstmögliche Installation vorantreiben. Die Sätze beziehen sich jeweils auf das Datum der Inbetriebnahme der jeweiligen Photovoltaik-Anlage.

Für die Monate Februar bis April lauten die Sätze:

bis 10 kWp

  • Im Februar  8,04 Cent/kWh
  • Im März      7,92 Cent/kWh
  • Im April       7,81 Cent/kWh

bis 40 kWp

  • Im Februar  7,81 Cent/kWh
  • Im März      7,70 Cent/kWh
  • Im April       7,59 Cent/kWh

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